Homer trifft Cypersapce
Wie Staatstrojaner zur Surveillance Fédérale genutzt werden

«Untergehen musste die Stadt, sobald sie ein grosses / Pferd aus Balken in Herberge nahm, wo die besten Argeier / Sämtlich sassen, bereit zu Tod und Mord an den Troern. / Weiter besang er, wie der Achaier Söhne die Stadt dann / Plünderten, wie aus dem Pferde sie strömten, die Höhlung verliessen; / Sang, wie die steile Stadt sie, ein jeder woanders, zerstörten.»1
Als die Bewohner:innen Trojas das hölzerne Pferd erblickten, hielten sie es für ein prachtvolles Weihegeschenk – ein Zeichen des Friedens und des Rückzugs der Griechen. Doch Homer schildert in der Odyssee, dass sich im Inneren die tapfersten Krieger verbargen. Bereit, die Stadt von innen heraus zu überwältigen. Die vermeintliche Gabe erwies sich als listige Infiltration, als Instrument der Zerstörung. Dieses mythische Bild ist mehr als ein literarisches Motiv der Antike: Es hat sich in die kulturelle Imagination eingeschrieben und findet heute in der digitalen Sphäre eine bemerkenswerte Entsprechung. So treten Staatstrojaner als moderne Pferde der List auf – unauffällig, scheinbar harmlos, und doch mit dem Potenzial, tief in die geschützten Räume der Privatsphäre einzudringen und sie von innen heraus zu gefährden. Besonders gravierend sind die Folgen für vulnerable Berufsgruppen wie Medienschaffende, Ärzt:innen und Anwält:innen, deren Arbeit auf den Schutz von Quellen und auf ein Höchstmass an Vertraulichkeit angewiesen ist.
Im Januar 2024 veröffentlichte die Republik die Rechercheserie Surveillance Fédérale von Adrienne Fichter, Politologin, Tech- sowie Investigativjournalistin.2 Darin deckt sie in drei Folgen auf, wie der Schweizer Staat seine Überwachungspraktiken ausweitet – von der Kabelaufklärung über die Bekämpfung von Verschlüsselung bis hin zum Einsatz von Staatstrojaner. Besonders alarmierend: Die Massnahmen betreffen nicht nur Verdächtige, sondern können auch unbeteiligte Personen in ihrer digitalen Privatsphäre verletzen. Die Serie beleuchtet also die verheerenden Folgen für die Cybersicherheit und die Privatsphäre und zeigt auf, wie der Staat die technische Überwachung der Schweizer Bevölkerung immer weiter ausbaut – oder eben wie der Staat sich vermehrt in homerischer Art im Cyberspace bewegt.3 Aufbauend auf dieser Recherche hält Adrienne Fichter im Herbstsemester 2025 im Rahmen der Ringvorlesung Digitale Sicherheit auf dem Prüfstand – Was Cyberkriminalität tatsächlich anrichtet der Abteilung Digital Humanities des Walter Benjamin Kollegs der Universität Bern den Eröffnungsvortrag Surveillance Fédérale – wie Staaten Sicherheitslücken ausnutzen und zur Überwachung nutzen.
Fichters Vortrag gründet auf einer detaillierten Analyse der staatlichen Überwachung in der Schweiz. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Risiken und Bedrohungen diese Überwachung für Journalist:innen und insbesondere für ihren Quellenschutz mit sich bringt.4
«Nichtsdestotrotz dürfen wir nie […] die Verhältnisse in der Schweiz zu fest idealisieren.» 5 [Nach Vergleich mit den USA, Anmerkung des Autors]
Um die Bedrohungslage zu verdeutlichen, greift die Investigativjournalistin auf ein zentrales Konzept der Cybersecurity zurück: das sogenannte Threat-Model. Dieses Modell hilft dabei, systematisch zu kategorisieren, wer potenziell ein Risiko darstellt und vor wem man sich schützen muss – kurz: Es definiert die eigene Bedrohungslage. Für den Quellenschutz ergeben sich daraus konkrete Herausforderungen, die durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schweizer Überwachung noch verschärft werden. Zu den wichtigsten Instrumenten zählen dabei die Vorratsdatenspeicherung BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs), die Echtzeitüberwachung, die Kabelaufklärung sowie der Einsatz von Staatstrojanern, die im Jargon des Bundes auch als GovWare bezeichnet werden. Im weiteren Verlauf ihres Vortrags erläutert Fichter, wie solche digitalen Überwachungsinstrumente konkret eingesetzt werden und welche Implikationen sie auf die digitale Sicherheit und den Quellenschutz haben können. Für diesen Blogartikel wird exemplarisch auf Staatstrojaner eingegangen, da sie die technischen Möglichkeiten des Bundes besonders anschaulich verdeutlichen. Wer sich zudem für die anderen Instrumente aus Fichters Vortrag oder für eine historische Einordnung interessiert, findet weiterführende Informationen in den ergänzenden Blogartikeln.
Staatstrojaner – Das hölzerne Pferd des Bundes
In ihrer Recherchearbeit auf Republik mit dem Titel Der Staat als Hacker beschreibt Fichter, wie sich die Schweiz 2017 in einem Treffen aus Verkäufer:innen, Informatiker:innen und Spezialist:innen mit dem bislang eher negativ aufgefallenen Spywaresystem Pegasus6 auseinandersetzte. Die Vorstellung dieses Systems wurde von mehreren Teilnehmer:innen als mind–blowing beschrieben, ein Eindruck, der sich nach einer Umfrage der Eidgenössischen Finanzkontrolle ein Jahr später bestätigte. Es zeigt sich ein Interesse für eine vermehrte Nutzung solcher GovWare, insbesondere aufgrund stärkerer Verschlüsselung von Daten.7
Aber was macht Pegasus eigentlich so besonders? Hinter dem spektakulären Ruf steckt ein hochentwickelter Staatstrojaner, eine Spionagesoftware, die auf das Telefon eines Zielgeräts gelangt, indem Sicherheitslücken von Betriebssystemen ausgenutzt oder Phishing-Mails verschickt werden. In der Schweiz fungiert der Staat dabei als Käufer solcher Softwares und greift häufig auf Anbieter aus Israel zurück, wie etwa die bereits erwähnte NSO Group Pegasus oder Intellexa.8
Um zu verstehen, wie Pegasus tatsächlich auf ein Gerät gelangt, lohnt sich ein Blick auf die technisch möglichen Angriffswege. CitizenLab nennt dabei zwei typische Angriffswege: Beim One-Click-Vektor wird eine SMS mit Link verschickt; ein Klick ruft Exploits9 auf, die Sicherheitslücken ausnutzen und die Spyware nachladen – vergleichbar mit Phishing und relativ kostengünstig. Beim Zero-Click-Vektor ist keine Nutzerinteraktion nötig, da eine Nachricht oder ein Push-Event die Infektion automatisch initiiert. Weil Betreiber und Betriebssysteme solche Nachrichten zunehmend filtern, verliert diese Methode zunehmen an Wirksamkeit. Scheitert die Infektion, führt der Pegasus-Server Zielpersonen oft sofort auf eine harmlose Website, um den Vorgang zu verschleiern – vielleicht sogar auf ein Dokument von Homers Werken.10
Diese Angriffsmethoden fallen in der Schweiz in die operative Verantwortung des Kompetenzzentrums FMÜ (Fernmeldeüberwachung) P4 GovWare des Fedpols. Die dort beschäftigten Hacker agieren unter anderem als Versender von solchen SMS. Wie Fichter aber betont, ist das Vorgehen innerhalb des Kompetenzzentrums schwer zu rekonstruieren und lässt sich durch Gespräche teilweise nachvollziehen. Dennoch deckt sich diese Praxis mit den von CitizenLab publizierten Pegasus Dokumenten der NSO Group, die aus dem Jahr 2013 stammen.11

Zwischen brüchigem Gesetz und opportunem Staat
Wenn wir über Staatstrojaner diskutieren, wird schnell von «dem Staat» oder «dem Gesetz» gesprochen, oft so, als wären beide dasselbe. Doch genau hier liegt ein gefährlicher Denkfehler vor. Das eigentliche Problem des Staatstrojaners liegt nicht im geschriebenen Gesetz, sondern in der Praxis des Staates.
Trotzdem lässt sich nicht leugnen, wie auch Fichter in ihrem Vortrag darlegte, dass das Gesetz für den digitalen Raum an sich unvollständig und von zahlreichen Ausnahmen durchzogen wird. Besonders deutlich wird dies mit Blick auf die Schweiz und den Quellenschutz in der Schweizerischen Strafprozessordnung (Art. 172 StPO). Die Medienschaffenden dürfen grundsätzlich «das Zeugnis über die Identität der Autorin oder des Autors über Inhalt und Quellen ihrer Informationen verweigern».12 Gleichzeitig zeigen die Buchstabenabsätze, dass ein solcher Schutz bei schweren (auch potenziellen) Delikten ausgehebelt werden kann.13 Art. 281 StPO in Verbindung mit Art. 280 StPO stellt zudem klar, dass der Einsatz technischer Überwachungsgeräte nicht gegen Berufsgruppen, die unter Art. 170-173 StPO fallen, angeordnet werden darf. Darüber hinaus ist ein Einsatz solcher Mittel «nur gegenüber der beschuldigten Person» zulässig.14 Problematisch wird es also, wenn die beschuldigte Person beispielsweise E-Mail-Kontakte zu unbeteiligten Dritten unterhält, da der Einsatz von Staatstrojaner keine Garantie dafür bietet, dass deren Daten unversehrt bleiben. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland zeigt sich, dass der gesetzliche Schutz vor heimlicher Überwachung durch den Staat lange unvollständig war. Vor der Einführung des Computergrundrechts im Jahr 2008 gab es keinen ausdrücklichen Schutz, und selbst danach bietet die Gesetzgebung nur eine bedingte Absicherung.15 Was auf den ersten Blick wie ein umfassender Schutz wirkt, entpuppt sich letztlich in der Praxis als eine juristische Mauer mit vielen Schlupflöchern.
Genau an diesem Punkt beginnt die paradoxe Eigenlogik des Staates. Gerade weil das Gesetz offensichtliche Lücken und Ausnahmen enthält, könnte man annehmen, dass der Staat ein Interesse daran hat, diese Lücken zu schliessen. Fichter zeigt jedoch, dass in der Schweiz das Gegenteil geschieht. Öffentlich fordert der Staat über das Bundesamt für Cybersicherheit die Schliessung von Sicherheitslücken, gleichzeitig profitiert er sowohl von diesen Sicherheitslücken als auch von den gesetzlichen Schlupflöchern. Schallbruch beschreibt dies als ein dauerhaftes Spannungsfeld, in dem staatliches Hacking die IT-Sicherheit systematisch untergräbt und auf die gleichen Mittel zurückgreift wie kriminelle Hacker.16 Dennis-Kenji Kipker weist in seinem Artikel am Beispiel des DigiTask-Trojaners des deutschen Bundesstaates nach, dass staatliche Behörden nicht einmal die genaue Funktionsweise ihrer Überwachungssoftware kannten – ein Kontrollverlust, der die Gefahr noch verschärft.17 Das Ergebnis ist eine Praxis voller Grauzonen: Betroffene sowie Angreifer:innen wissen kaum, welche Daten der Trojaner erhebt, wer Zugriff hat oder ob gesetzliche Grenzen eingehalten werden.18 Transparenz und Schutz bleiben also ein Versprechen, keine Realität. Es entsteht eine Blackbox-Situation.
Die entscheidende Frage, die sich ab diesem Zeitpunkt stellt, lautet: Nutzt der Staat diese Blackbox gezielt für seine eigenen Opportunitäten? Dass dies keine abstrakte Gefahr ist, zeigt sich besonders deutlich im internationalen Kontext. Der Fall des Journalisten und Aktivisten Jamal Khashoggi verdeutlicht, wie staatliche Institutionen technische Überwachungsinstrumente einsetzen können, um politische Gegner zu verfolgen und zum Schweigen zu bringen. Vor seiner Tötung wurden sowohl Khashoggi als auch sein engstes Umfeld durch die uns bereits bekannte Software Pegasus überwacht. Diese Software, entwickelt und vermarktet für die Terrorabwehr, wurde gezielt gegen ihn eingesetzt, um seine Aktivitäten auszuspionieren. Damit zeigt sich im saudischen Kontext, wie staatliche Überwachungsinstrumente, die offiziell legitimen Zwecken dienen, für politische Zwecke missbraucht werden können.19
Das Gesetz zum Staatstrojaner ist lückenhaft und von Ausnahmen durchzogen. Die Stadtmauer, die eigentlich schützen soll, ist brüchig. Doch diese brüchige Mauer mit ihren normativen Unvollkommenheiten ist nicht das eigentliche Problem. Entscheidend ist vielmehr, was der Staat mit dieser Mauer tut. In einer Demokratie wie der Schweiz können die Lücken als Mittel innerer Sicherheit eingesetzt werden, etwa wenn eine tatsächliche Bedrohung der Bevölkerung besteht. Die Angemessenheit und Rechtsmässigkeit einer solcher Intervention ist diskussionswürdig und muss in einer Demokratie einen Platz im Diskurs haben. Das zeigt Adrienne Fichter in ihren Artikeln jeweils sehr deutlich auf.20 Ganz anders zeigt sich das Bild in autoritären Kontexten: Wird das Trojanische Pferd nicht zur Verteidigung, sondern zur Unterwanderung eingesetzt, wie im Fall Jamal Khashoggi, wird die Technik zum Instrument politischer Verfolgung und zum Angriff auf elementare Rechte. Und genau hier liegt die eigentliche Gefahr einer fehlenden Trennung zwischen einem schwachen Gesetz und einem aktiven, opportunen Staat.
Auch Fichters Analyse lässt erkennen, dass diese feine Differenz zwischen Gesetz und Praxis teils leicht verschwimmen kann, wobei dies aus ihrer Sicht als Medienschaffende durchaus nachvollziehbar ist. Zugleich betont Sie aber eine entscheidende Leitlinie: Solange die Pressefreiheit,21 wie im Falle der Schweiz, respektiert wird, sind Medienschaffende von willkürlicher Staatsüberwachung geschützt.
Gerade durch die Betonung der Pressefreiheit darf man Gesetz und Staat nicht gleichsetzen. Das Gesetz mag die Stadtmauer bilden, doch ob sie Schutz bietet oder zum Einfallstor für das Trojanische Pferd wird, entscheidet allein die Praxis des Staates sowie das Mass an Vertrauen, das die Gesellschaft ihm entgegenbringt.

Anmerkungen
- Homer: Odyssee, S. 221. ↩︎
- Vgl. Fichter: Netz ist politisch. ↩︎
- Vgl. Fichter: Surveillance fédérale. ↩︎
- Alle Aussagen, die sich nicht ausdrücklich auf eine Literaturquelle beziehen, stammen aus dem Vortrag von Adrienne Fichter. ↩︎
- Zitat aus dem Vortrag von Adrienne Fichter. ↩︎
- Spannender Beitrag in Bergman et al.: Battle for the World. ↩︎
- Vgl. Fichter: Der Staat als Hacker. ↩︎
- Ebd. ↩︎
- Vgl. Siller: Definition. ↩︎
- Vgl. Marczak et al.: The Million Dollar Dissident; Fichter: Der Staat als Hacker. ↩︎
- Vgl. Marczak et al.: The Million Dollar Dissident. ↩︎
- StPO, 2. Abschnitt, Art. 172. ↩︎
- Ebd. ↩︎
- StPO, 2. Abschnitt, Art. 280–281. ↩︎
- Vgl. Schallbruch: Der Staat als Hacker, S. 4–5. ↩︎
- Ebd., S. 1–2. ↩︎
- Vgl. Kipker: Staatstrojaner, S. 88. ↩︎
- Vgl. ebd.; Fichter: Der Staat als Hacker. ↩︎
- Vgl. Fichter: Der Staat als Hacker; Bergman et al.: Israeli Companies. ↩︎
- Siehe dafür o. A.: Dialog. ↩︎
- Fichters Wortlaut: «So etwas würde von jedem Zwangsmassnahmengericht wegen der Pressefreiheit abgelehnt werden». ↩︎
Abbildungsverzeichnis
- Abb.1: Prompt: Titelbild zu Homer trifft Cyberspace, ChatGPT 4, 25.09.2025, <https://chat.openai.com>.
- Abb.2: Hacking Teams Emails: Figure 6: Diagram from purported NSO Group Pegasus documentation […], in Marczak, Bill; Scott-Railton, John: The Million Dollar Dissident: NSO Group’s iPhone Zero-Days used against a UAE Human Rights Defender, in: Citizen Lab Research Report No. 78, University of Toronto, 24.08.2016. Online: <https://citizenlab.ca/2016/08/million-dollar-dissident-iphone-zero-day-nso-group-uae/>, Stand: 25.09.2025.
- Abb.3: Prompt: Bild mit ähnlichem Stil zu «Das Gesetz mag die Stadtmauer bilden, doch ob sie Schutz bietet oder zum Einfallstor für das Trojanische Pferd wird, entscheidet allein die Praxis des Staates», 29.09.2025, <https://chat.openai.com>.
Literaturverzeichnis
- Bergman, Ronen; Mazzetti, Mark: The Battle for the World’s Most Powerful Cyberweapon, in: The New York Times, 28.01.2022. Online: <https://www.nytimes.com/2022/01/28/magazine/nso-group-israel-spyware.html>, Stand: 29.09.2025.
- Bergman, Ronen; Mazzetti, Mark: Israeli Companies Aided Saudi Spying Despite Khashoggi Killing, in: The New York Times, 17.07.2021. Online: <https://www.nytimes.com/2021/07/17/world/middleeast/israel-saudi-khashoggi-hacking-nso.html>, Stand: 29.09.2025.
- Fichter, Adrienne: Der Staat als Hacker, in: Republik, 18.01.2024. Online: <https://www.republik.ch/2024/01/18/der-staat-als-hacker>, Stand: 25.09.2025.
- Fichter, Adrienne: Surveillance fédérale, in: Republik, 09.01.2024. Online: <https://www.republik.ch/2024/01/09/ueberwachungsstaat-serienuebersicht>, Stand: 24.09.2025.
- Homer: Odyssee: Griechisch – deutsch, hg. v. Weiher, Anton, Berlin, Boston 2014. Online: <https://doi.org/10.1515/9783050095530>, Stand: 24.09.2025.
- Kipker, Dennis-Kenji: Vom Staatstrojaner zum staatseigenen Bundestrojaner – die Evolution einer Überwachungssoftware, in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 49 (3), 15.04.2016, S. 88.
- Marczak, Bill; Scott-Railton, John: The Million Dollar Dissident: NSO Group’s iPhone Zero-Days used against a UAE Human Rights Defender, in: Citizen Lab Research Report No. 78, University of Toronto, 24.08.2016. Online: <https://citizenlab.ca/2016/08/million-dollar-dissident-iphone-zero-day-nso-group-uae/>, Stand: 25.09.2025.
- o. A.: Adrienne Fichter, in: Das Netz ist politisch, 03.11.2022, <https://dnip.ch/ueber-uns/adrienne-fichter/>, Stand: 24.09.2025.
- o. A.: Dialog «Der Staat als Hacker», in: Republik, 18.01.2024. Online <https://www.republik.ch/dialog/2024/01/18/der-staat-als-hacker>, Stand: 26.09.2025.
- Schallbruch, Martin: Der Staat als Hacker, in: Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung, 2023, S. 1–12. Online: <https://doi.org/10.1007/978-3-658-23669-4_49-2>, Stand: 26.09.2025.
- Siller, Prof. Mag. Dr. Helmut: Definition: Was ist Exploit?, in Gabler Wirtschaftslexikon, <https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/exploit-53419>, Stand: 25.09.2025.
Gesetzartikel
- Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007, SR 312.0, Art. 172.
- Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007, SR 312.0, Art. 280-281.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
leomader (3. November 2025). Homer trifft Cyberspace. Einblicke in die Digital Humanities. Abgerufen am 7. März 2026 von https://doi.org/10.58079/1535s

2 Antworten auf „Homer trifft Cyberspace“
Ich kann mich dem ersten Kommentar vollumfänglich anschliessen. Der Blogpost ist sehr gut geschrieben und liest sich wirklich angenehm. Besonders die Verbindung von antiker Literatur und aktueller Überwachungstechnologie ist sehr gelungen. Bei der Metapher des Trojanischen Pferdes geht einem als Antikeinteressiertem tatsächlich das Herz auf, weil sie nicht nur anschaulich, sondern auch analytisch präzise ist.
Auch inhaltlich überzeugt der Beitrag, weil er zeigt, dass es bei Staatstrojanern nicht nur um Einzelfälle geht, sondern um eine Praxis mit weitreichenden Folgen. Gerade die Unterscheidung zwischen Gesetz und staatlicher Praxis fand ich sehr gelungen, weil sie deutlich macht, wo die eigentlichen Probleme liegen. Insgesamt ein sehr lesenswerter Blogpost, der zum Weiterdenken anregt und auch visuell sehr ansprechend umgesetzt ist.
Absolut lesenswerter Blogpost, der vertieft darlegt, wie Staatstrojaner zur Überwachung eingesetzt werden. Dabei stehen nicht zwingend nur kriminelle Gruppen im Fokus, sondern quasi als Beifang der Datensammlung gelangt auch die normale Bevölkerung ins Visier der Überwacher. Insbesondere für bestimmte Berufsgruppen, deren Erfolg auf Vertraulichkeit ihrer Daten und Kontakte beruht, ist diese Entwicklung höchst beunruhigend. Der Vergleich zu Homers Trojanischem Pferd ist dabei nicht von der Hand zu weisen, eine sehr treffende Analogie um die Geschehnisse zu veranschaulichen. Das eigentliche Grundproblem, wie du treffend erläuterst, liegt im Spannungsfeld zwischen Gesetzeslücken und Praxis des Staates, bei deren Lückenschliessung der Staat so gar keine Eile zeigt. Interessant wäre sicher zu erfahren, welche parlamentarischen Kräfte hier wie Gegenwirken und welche Eigeninteressen die Parteien in ihren Entscheidungen für oder gegen diese Gesetzeslücken vorbringen. Man mag schnell einmal in Punkto Sicherheit anfügen, dass der Zweck eben jegliche Mittel heiligt. Ob wir uns aber dafür in die Blackbox der allumfassenden Überwachung begeben möchten, ist trotzdem mehr als fraglich.
Ausserdem: Die visuelle Gestaltung des Blogposts ist sehr gelungen!