Adrienne Fichter ist Politologin und Investigativjournalistin – letzteres vor allem für das online-Magazin «Republik». Im Zuge der «Ringvorlesung: Digitale Sicherheit auf dem Prüfstand – Was Cyberkriminalität tatsächlich anrichtet», im Zusammenhang mit welcher auch dieser Blogpost entsteht, hielt sie an der Uni Bern im Herbstsemester 2025 den Vortrag «Surveillance Fédérale – wie Staaten Sicherheitslücken ausnutzen und zur Überwachung nutzen». In diesem Vortrag erklärte sie, wie digitale Überwachungspraktiken des Schweizer Staats im digitalen Zeitalter (ca. ab 2010) funktionieren und wie die diesbezügliche rechtliche Situation sich gestaltet. Den Fokus dabei legte sie vor allem darauf, was diese Überwachungspraktiken für ihre Arbeit als Investigativjournalistin bedeuten. Am Ende des Vortrages fragte ich sie, da sie den Fokus dabei sehr stark auf die juristischen Rahmenbedingungen gelegt hat, ob es wirklich darauf ankommt, wie sich diese gestalten, da die Schweiz sich in der Vergangenheit in Sachen Überwachung auch nicht unbedingt an Gesetze gehalten hat. Obwohl sie auf diese Frage meinte, dass die Schweiz alleine nicht die Möglichkeiten dazu hat, die Überwachung so durchzusetzen wie sie es möchte (dazu wäre die Kooperation diverser widerwilliger IT-Firmen nötig), stellte sie die viel grundsätzlichere Frage, ob man dem Staat denn vertrauen möchte.
Die Stichworte Vertrauen, Überwachung und Schweiz führten meine Gedanken unweigerlich zu einer Lehrveranstaltung, die ich im Herbstsemester 2020 an der Uni Basel besucht habe, in der mein Takeaway war, dass es gute Gründe gibt, dem Schweizer Staat in Überwachungsfragen nicht zu vertrauen. In besagter Veranstaltung ging es um die Geschichte des Staatsschutzes in der Schweiz des 20. Jahrhunderts, welche letztendlich im Fichenskandal mündete, bei dem ans Licht kam, dass massenhaft Menschen vom Schweizer Staat überwacht wurden, ohne dass diese jemals etwas verbotenes getan hätten (oder planten dies zu tun). Auch wenn es im Vortrag von Adrienne Fichter nicht ausschliesslich um den Einsatz elektronischer Überwachungsmittel zu Zwecken des Staatsschutzes ging, kam ich nicht umhin, die von ihr beschriebenen Massnahmen als eine Fortführung der Massenüberwachung aus dem 20. Jahrhundert zu sehen.
Ich möchte mit diesem Blogbeitrag das von Adrienne Fichter Vorgetragene in einen historischen Kontext setzen, der über 100 Jahre zurückreicht, und mich am Ende fragen, ob der Fichenskandal eine Zäsur im Schweizer Staatsschutz darstellt, oder ob wir wirklich einfach so weitergemacht haben wie bisher.
Ausgangslage

Abb. 1: Schweizer Soldaten gegen den Landesstreik. Zürich 1918. Quelle: https://www.ajourmag.ch/waldemar_pabst_in_der_schweiz-2/
1918 waren rechtsbürgerliche bis rechtsradikale Kreise in der Schweiz in heller Aufregung: Der Landesstreik legte weite Teile der Wirtschaft im 71 Jahre alten Bundesstaat lahm. Ob berechtigt oder nicht: Die Angst vor einer bolschewistischen Übernahme führte dazu, dass die freiheitliche Demokratie Schützenhilfe zweifelhaften Ursprungs erhielt.
Auftritt «SVV»
Der Aargauer Militärarzt Eugen Bircher versammelte als Reaktion auf den Landesstreik 1918 12’000 Angehörige von rechten Bürgerwehren im Windischer Amphitheater und gründete dort im April des darauffolgenden Jahres den Schweizerischen Vaterländischen Verband oder kurz «SVV». Ziel des SVV war die Sicherung der bürgerlichen Ordnung und deren Schutz vor einer bolschewistischen Machtübernahme. Dies mag im historischen Rückblick auf die Sowjetische Herrschaft, die – gelinde gesagt – nicht mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar war, zwar wie ein legitimes Ziel erscheinen, allerdings waren die selbsternannten Schützer dieser Ordnung auch nicht über jeden Zweifel erhaben: So wurde gegen Eugen Bircher, den oben genannten Gründer des SVV ermittelt, da er den Hitlerputsch von 1923 unterstützt haben soll. Eine Zeitung, die ihn für diese vermeintlichen Verstrickungen kritisierte, soll er denn auch als «Saujudenblatt» verunglimpft haben – was umso plausibler erscheint, wenn man bedenkt, dass der SVV erst nach 20 Jahren seiner Existenz widerwillig jüdische Mitglieder aufnahm.1
In den 1920er Jahren war der SVV als paramilitärische Einheit organisiert, welche im Notfall auf der Seite des schweizerischen Staates gegen eine kommunistische Revolution vorgehen sollte. Weiter organisierte er in der Spätphase seines Wirkens auf der Strasse einen «Streikbrecher Service» für öffentliche Dienste bzw. kritische Infrastruktur.2 Diese Funktion verlor jedoch – obwohl zu Beginn vom Bund durchaus begrüsst – am Anfang der 1930er Jahre zunehmend an Bedeutung, da die Landesregierung inzwischen eigene Massnahmen zur Abmilderung der Wirkung von Streiks ergriffen hatte.3 Ab diesem Zeitpunkt wandelte sich die Funktion des SVV: Er übernahm nun nachrichtendienstliche Aufgaben.

Abb. 2: Oberst Eugen Bircher. Gründer des Schweizerischen Vaterländischen Verbandes. Quelle: https://www.ajourmag.ch/waldemar_pabst_in_der_schweiz-2/
Antikommunisten als Staatsschützer
Obwohl der Staatsschutz bereits in der Bundesverfassung von 1848 verankert war, scheiterten Versuche, diesen bedeutungsvoll auszubauen immer wieder an politischem Widerstand.4 Zu Beginn der 1930er Jahre konnte der SVV also eine Lücke ausfüllen, welche die Bundesverwaltung bis anhin nicht hatte füllen dürfen.
Der Nachrichtendienst des SVV war sowohl im In- als auch im Ausland tätig. Das Ziel blieb dabei das gleiche wie bisher: Revolutionäre Umtriebe sollten so gut als möglich eingedämmt werden. So unterhielt der SVV ein Spitzelnetzwerk innerhalb unliebsamer (meinend linker) Parteien. Dabei arbeitete der SVV sehr eng mit der Bundesanwaltschaft zusammen: So wurde bspw. der spätere Verbandspräsident Otto Heusser für seine Tätigkeit im Auslandsdienst des SVV direkt von der Bundesanwaltschaft bezahlt.5
Die Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und SVV dauerte von 1932-1941. In dieser Zeit erstattete der SVV den Behörden über sein Spitzelnetzwerk regelmässig Bericht über politisch verwerfliche Tätigkeiten der von Bund und SVV ausgemachten Staatsfeinde. Konkrete Straftaten wurden dabei kaum gemeldet.6 1941 riss die Zusammenarbeit zwischen SVV und Bund ein. Gründe dafür seien einerseits, dass der SVV nach der Mobilmachung seiner Mitglieder im Zuge des 2. Weltkriegs nicht mehr so intensiv arbeiten konnte wie bisher. Andererseits dürfte ein Streit mit dem Pressebüro der Schweizer Armee das Verhältnis belastet haben. Was mir persönlich jedoch wichtiger erscheint, ist, dass der Bund 1938 «Massnahmen gegen staatsgefährliche Umtriebe und zum Schutze der Demokratie» beschlossen hat, und damit eine Grundlage schuf, selbst auf dem Gebiet des Staatsschutzes aktiv zu werden.7
Neue Struktur – Gleiche Räson

Abb. 3: Fiche über Max Frisch. Sie wurde aufgrund des Besuchs einer Friedenskonferenz in Polen 1948 von der Bundesanwaltschaft angelegt. Quelle: CH-BAR – 5294964 (genommen aus https://de.wikipedia.org/wiki/Fichenskandal)
Am 23. Januar 1950 wird der «Rechtsextremismus Nationalsozialistischer Prägung» von Bundesanwalt Werner Lüthi, im Rahmen einer nationalrätlichen Kommissionssitzung zum Ausbau des Staatsschutzes für überwunden erklärt. Der (gar nicht mal so) neue, rote Feind steht im Osten. Gleichzeitig wird ein Generalverdacht gegen linke Schweizer erhoben, welche diesem Feind zuarbeiten würden. Die Folge dieser Paranoia war die fieberhafte Suche nach getarnten Kommunisten in Staat und Gesellschaft.8
Der SVV war 1948 nach dem Abrutschen in die relative Bedeutungslosigkeit, dem Absprung wichtiger Geldgeber ab 1944 und einer Affäre betreffend die Bestechung eines Polizeibeamten durch die Verbandsleitung als Struktur aufgelöst worden – sein politisches Erbe wurde von der Bundesanwaltschaft jedoch weitergetragen9
Im Grunde genommen arbeitete der Schweizer Staat ab 1950 genau wie der SVV: Leute wurden eher ihrer Gesinnung wegen überwacht und fichiert, als wegen konkreter Straftaten. Das Ergebnis dieser Politik waren 900’000 Fichen, die über Individuen und Gruppen in der Schweiz geführt wurden. Als diese – wenn man so will – «Vorratsdatensammlung» 1989 ans Licht kam, hatte die Schweiz zum Vergleich ca. 6.75 Millionen Einwohner. Fast ein Sechstel der Bevölkerung wurde als staatsfeindlich behandelt. Nachdem der Fichenskandal an die Öffentlichkeit gekommen ist, wurden parlamentarische Kommissionen eingesetzt, welche diesen auf Bundes- und Kantonsebene aufarbeiten sollten. Daraus wurden Schlüsse gezogen, welche sich in der aktuellen Gesetzgebung niederschlagen.10

Abb. 4: Nach der Aufdeckung des Fichenskandals wurde dieser in obigem Sammelband: “Schnüffelstaat Schweiz. Hundert Jahre sind genung” abgehandelt. Quelle: Komitee Schluss mit dem Schnüffelstaat (Hg.): Schnüffelstaat Schweiz. Hundert Jahre sind genug, Zürich 1990.
Haben wir daraus gelernt?
Im Nachrichtendienstgesetz (NDG) von 2015 ist zwar definiert, dass der Nachrichtendienst zum Schutz der Freiheit, der Demokratie und der Sicherheit nur jene Massnahmen ergreifen darf, die zur Erreichung dieser Ziele am wenigsten in die Grundrechte der überwachten Personen eingreift, allerdings wurde die Überwachung massiv ausgebaut.11
Wie wir im Vortrag von Adrienne Fichter vom 22. September 2025 erfahren durften, speichert der Bund gemäss BÜPF sämtliche verfügbaren Metadaten aus der elektronischen Kommunikation aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Das Referendum gegen das BÜPF kam nicht zu Stande.12 Wenn man für ein derartiges Anliegen keine 50’000 Unterschriften zusammenbekommt, mangelt es an einer politischen Basis: Die Unterstützung für das BÜPF muss auch in traditionell sozialdemokratischen Bevölkerungsschichten vorhanden gewesen sein (wenn auch nicht flächendeckend). Die Lektion der ehemaligen Überwachten aus dem letzten Jahrhundert scheint dementsprechend nicht die grundsätzliche Ablehnung ebendieser Überwachung, sondern die Forderung nach deren restlosen Ausdehnung auf den Rest der Bevölkerung zu sein – so ist es wenigstens keine Gesinnungsschnüffelei mehr. Der Fichenskandal war also in dem Sinne eine Zäsur, als dass die Bevölkerung zu ihrem eigenen Schutz unter Generalverdacht gestellt, und nicht mehr je nach (vermeintlicher) politischer Einstellung überwacht wird.
Das mag auch daran liegen, dass die Aufgabe des Nachrichtendienstes die Wahrung der Sicherheit ist – und diese scheint dem gesamten politischen Spektrum in der Schweiz und einem Grossteil der Bevölkerung das höchste Gut zu sein.
Freiheit stirbt mit Sicherheit und Sicherheit mit Freiheit.

Abb. 5: Am Rande einer Demonstration gegen den Fichenskandal brennen in Bern 1990 sogar Autos. Quelle https://www.swissinfo.ch/ger/politik/schweizer-mccarthyismus_fichenskandal-mit-eifer-nahm-der-staat-die-auslaender-ins-visier/45446080
- Vgl. Zimmermann, Dorothe: Antikommunisten als Staatsschützer. Der Schweizerische Vaterländische Verband 1930-1948, Zürich 2019, S. 39-42.
Vgl. ebd., S. 84-85.
Kellner, Paul: Was Christoph Blocher mit dem Mord an Rosa Luxemburg zu tun hat. Eine deutsch-schweizerische Zeitreise, in: Ajour Magazin, URL: https://www.ajourmag.ch/waldemar_pabst_in_der_schweiz-2/ [Stand 27.09.2025]. ↩︎ - Vgl. Zimmermann: Antikommunisten, S. 46. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 63-69. ↩︎
- Kreis, Georg: Staatsschutz, in: e-HLS, URL: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017352/2012-02-27/ [Stand 27.09.2025]. ↩︎
- Vgl. Zimmermann: Antikommunisten, S. 74-76. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 163-166. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 188-191.
Kreis: Staatsschutz. ↩︎ - Vgl. Tanner, Jakob: Staatsschutz im Kalten Krieg. Mit dem Feindbild Moskau den politischen Burgfrieden zementieren, in: Komitee Schluss mit dem Schnüffelstaat (Hg.): Schnüffelstaat Schweiz. Hundert Jahre sind genug, Zürich 1990, S. 36-46. ↩︎
- Thürer, Andreas: Schweizerischer Vaterländischer Verband, in: e-HLS. URL: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017416/2011-10-28/ [Stand 27.09.2025].
Vgl. Zimmermann: Antikommunisten, S. 81. ↩︎ - Vgl. Kuenzi, Renat: Als die Schweiz in einen Überwachungsstaat schlitterte, in Swissinfo. URL: https://www.swissinfo.ch/ger/politik/30-jahre-fichenskandal_als-die-schweiz-in-einen-ueberwachungsstaat-schlitterte/45391884 [Stand 27.09.2025].
Vgl. BFS: Bevölkerungswachstum und Bestand, in: Bundesamt für Statistik online. URL: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung.assetdetail.36073963.html [Stand 27.09.2025]. ↩︎ - Vgl. Fedlex: Bundesgesetz über den Nachrichtendienst, in: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. URL: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/494/de [Stand 27.09.2025]. ↩︎
- Referendumskomitee BÜPF: Referendum BÜPF, in: buepf.ch. URL: https://www.buepf.ch/index.html [Stand 27.09.2025]. ↩︎
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
dimitriwildi (3. November 2025). Wenigstens keine Gesinnungsschnüffelei. Einblicke in die Digital Humanities. Abgerufen am 6. März 2026 von https://doi.org/10.58079/1535r
