Bewegungsmuster, Routinen und Gewohnheiten – gespeichert für sechs Monate, jederzeit abrufbar.[1]

Abbildung 1: Netzpolitik.org[1]
Einleitung
Wenn über Überwachung gesprochen wird, denken viele sofort an Staatstrojaner (vgl. Blogpost von Leo Mader, Homer trifft Cyberspace, Hypotheses, HS 2025), aufwendige Abhörmethoden sowie Pegasus. Noch unscheinbarer, aber ebenso mächtig, sind Metadaten. Im Herbstsemester 2025 hielt Adrienne Fichter (Republik) im Rahmen der Ringvorlesung Digitale Sicherheit auf dem Prüfstand der Abteilung Digital Humanities am Walter Benjamin Kolleg der Universität Bern am 22. September den Eröffnungsvortrag Surveillance Fédérale, wie Staaten Sicherheitslücken ausnutzen und zur Überwachung nutzen. Darin zeigte sie, wie Randdaten genutzt werden, um Bewegungsprofile, Kommunikationsmuster und soziale Netzwerke sichtbar zu machen. Um Menschen zu überwachen, braucht es nicht zwingend den Gesprächsinhalt. Schon die Information, wann, wo und mit wem jemand kommuniziert, reicht aus.[2]
Wie Jeffrey Pomerantz betont: «Metadata is all around us, all the time … when metadata is doing its job well, it just fades into the background.»[3] Sowie: «It’s metadata’s world, and you’re just living in it.»[4]
Problemstellung
Sobald wir digitale Geräte nutzen, werden unvermeidbar eine Vielzahl von Metadaten generiert. Sie werden aber oft als harmlos abgetan («nur Verbindungsdaten»). In der Schweiz entsteht durch die Vorratsdatenspeicherung ein sechsmonatiges Archiv unseres Alltags, das Ermittlungsbehörden bei Bedarf öffnen können.[5] Fichter zeigte, wie Echtzeitüberwachung und Kabelaufklärung dieses Bild vervollständigen. Sie erfassen systematisch Randdaten des Datenverkehrs, wobei es technisch kaum möglich ist, den Verkehr sauber nach Inland und Ausland zu trennen. In der Praxis bedeutet das, dass auch Daten von Schweizer Nutzerinnen und Nutzern erfasst werden, obwohl die Überwachung eigentlich nur für ausländische Kommunikation gedacht ist.[6]
Infokasten: Was sind Metadaten?
- Telefon/Netz: Funkzellen (wo), Ein-/Ausschalten (wann), Dauer/Nummern (mit wem).
- Internet: IP-/DNS-Logs, Login-Zeitpunkte, User-Agent.
- Dateien/Fotos: EXIF (Zeit/Ort/Kamera) usw.
- Kernidee: Metadaten beschreiben Rahmen und Beziehungen, nicht den Inhalt.[7]
Ein Mordfall und die Macht der unsichtbaren Spuren
Im Dezember 2015 entdeckte die Feuerwehr Rupperswil-Auenstein nach einem Brand in einem Einfamilienhaus vier Todesopfer: eine Mutter, ihre beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes. Später stellte sich heraus, dass sie Opfer eines gezielten und besonders grausamen Verbrechens geworden waren. Der Täter hatte keine persönliche Beziehung zu den Opfern, seine Motive waren finanzieller und sexueller Natur.[8]
Im Rupperswil-Fall spielte nicht der Kommunikationsinhalt die Hauptrolle, sondern die Abweichung vom Muster. Der Täter schaltete sein Handy vorsätzlich aus, was einen klaren Bruch im Metadatenbild hinterliess. Da die Ermittlungsakten nicht vollständig zugänglich sind, wurde dieser Punkt in Fichters Vortrag als möglicher Ermittlungsansatz hervorgehoben, nicht jedoch als alleinige Ursache. Entscheidend ist das Prinzip: Ein schweigendes Handy kann lauter sprechen als ein aktives, weil das Metadatenprofil die Gewohnheit kennt.[9]
An diesem Beispiel stellt sich für mich die Frage nach der Verhältnismässigkeit und nach dem öffentlichen Interesse. In einem so drastischen Fall wie Rupperswil, bei einem Vierfachmord und einem bereits geplanten weiteren Mord, habe ich persönlich wenig Bedenken, wenn die Behörden auf einen vollständigen Metadatensatz zugreifen dürfen. Hier überwiegt für mich der Schutz der Gesellschaft.[10] In diesem Zusammenhang störte es mich wenig, wenn die Behörden auch meine Metadaten gespeichert hätten, was gut möglich gewesen wäre, da der Täter damals der Fussballjuniorentrainer eines Bekannten war.
Gerade hier zeigt sich für mich die Ambivalenz. Auf der einen Seite will ich keine Normalisierung von Überwachung, auf der anderen Seite kann ich bei solch schweren Straftaten akzeptieren, dass die Ermittler jedes Mittel nutzen, das ihnen rechtlich zur Verfügung steht. Für mich bedeutet das nicht in erster Linie einen Eingriff in meine Privatsphäre, sondern eine notwendige Abwägung zugunsten der Sicherheit aller. Die Frage, ob diese Instrumente auch dort eingesetzt werden, wo der Nutzen weit weniger eindeutig ist, bleibt aber bestehen. Besonders eindrücklich zeigt sich dies an der Massenauswertung von Handydaten. Laut SRF setzten die Ermittler im Rupperswil-Fall auf Antennensuchläufe, um herauszufinden, welche Handys zu bestimmten Zeitpunkten am Tatort eingewählt waren. Insgesamt gab es 48 Suchläufe, von denen rund 30’000 Handynutzer betroffen waren, da in der Nähe die Autobahn A1 durchführt. Der Bund stellte dem Kanton Aargau für diese Massnahmen eine Rechnung von über 800’000 Franken, gegen die sich der Kanton vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich wehrte.[11]
Wie Metadaten zu Fakten werden
Hans-Jörg Rheinberger erinnert daran, dass «Daten» und «Fakten» keine Naturgegebenheiten sind. In den modernen Wissenschaften gelten Daten als etwas Gemachtes, während Fakten als etwas Gegebenes erscheinen. Erst Verfahren der Erhebung, Speicherung und Kontextualisierung verwandeln Spuren in Daten und diese in Fakten.[12] Gerade im Kontext von Rupperswil wird deutlich, dass Metadaten heute entscheidende Spuren in strafrechtlichen Verfahren darstellen können. Wer hätte gedacht, dass solche Randdaten über Schuld oder Freispruch mitentscheiden können. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich auch bei Smartwatches, deren gespeicherte Aktivitäts- und Herzfrequenzdaten in Verfahren genutzt wurden. So berichtete die BBC 2018, dass die Daten einer Smartwatch in einem australischen Mordfall die zeitliche Abfolge der Tat belegten und die Darstellung des mutmasslichen Täters widerlegten.[13] Umgekehrt wurde in den USA 2020 über einen Fall berichtet, in dem Fitness-Tracker-Daten entlastend wirkten, weil sie nachweisen konnten, dass eine Person zum fraglichen Zeitpunkt nicht am Tatort war.[14] Diese Beispiele verdeutlichen, dass Daten aus digitalen Alltagsgeräten längst zu Beweismitteln geworden sind, die ähnlich wie klassische Spuren[15] behandelt werden.
Fazit
Metadaten begleiten uns unsichtbar durch den Alltag. Sie zeigen, welche Wege wir gehen, mit wem wir in Kontakt stehen und wann wir aus unseren Routinen ausbrechen. Der Fall Rupperswil verdeutlicht, dass Metadaten heute zu entscheidenden Spuren in Strafverfahren werden können. Gleichzeitig wird klar, dass dieselben Daten für Journalisten und ihre Quellen ein Risiko darstellen. Für mich bedeutet das: Wir dürfen die Nützlichkeit von Metadaten nicht kleinreden, müssen aber zugleich sehr genau hinschauen, wie und wofür sie eingesetzt werden. Ein sicherer Umgang mit diesen Daten erfordert klare rechtliche Grenzen und wirksame Kontrollen. Ebenso braucht es das Bewusstsein, dass Transparenz und Freiheit in einer Demokratie nicht selbstverständlich sind, sondern immer wieder neu gesichert werden müssen.

Abbildung 2: Zeena[16]
Weiterführende Literatur & Ressourcen (ausgewählt)
- Jeffrey Pomerantz (2015): Metadata. Gute, kurze Definitionen: interne/externe Metadaten, Identifikatoren, Dublin Core.
- Hans-Jörg Rheinberger (2007): Wie werden aus Spuren Daten, und wie verhalten sich Daten zu Fakten? Über das Gemacht-Sein von Daten und Fakten.
- Adrienne Fichter/Republik (2024,2025): Surveillance Fédérale. Online: <https://www.republik.ch/2024/01/09/ueberwachungsstaat-serienuebersicht>, Stand: 02.10.2025.
- Digitale Gesellschaft CH (2024): Podcast, Online: < https://www.digitale-gesellschaft.ch/2024/02/25/np039-surveillance-federale/>, Stand: 02.10.2025.
- America’s Surveillance State; Your Privacy is Dead – Here’s Who’s Tracking You, Online: < https://www.youtube.com/watch?v=9IFMZA6Iap0&t=2622s>, Stand: 02.10.2025.
- Snowden: An Enemy of the State? Online: <https://www.youtube.com/watch?v=i4eVRPwq-XI>, Stand: 02.10.2025.
[1] Siehe hierzu: Sammlung: Chaos-Sticker-Collection, Online: <https://mwarning.github.io/chaos-sticker-collection/>, Stand: 02.10.2025.
[2] Fichter, Adrienne: Surveillance fédérale, in: Republik, 09.01.2024. Online: <https://www.republik.ch/2024/01/09/ueberwachungsstaat-serienuebersicht>, Stand: 02.10.2025.
[3] Pomerantz, S. 1.
[4] Pomerantz, S. 4.
[5] Nach Adrienne Fichter, Vortrag «Surveillance Fédérale», DH-Ringvorlesung, Universität Bern, HS 2025.
[6] Fichter, Adrienne: Surveillance fédérale, in: Republik, 09.01.2024. Online: <https://www.republik.ch/2024/01/09/ueberwachungsstaat-serienuebersicht>, Stand: 02.10.2025.
[7] Vgl. Pomerantz, S. 19–64.
[8] Siehe hierzu: SRF FOKUS: Das Grauen von Rupperswil. Online: <https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/fokus-das-grauen-von-rupperswil?urn=urn:srf:video:274c1fa6-295c-49ee-ab3e-ea3a6ca69678>
[9] Nach Adrienne Fichter, Vortrag «Surveillance Fédérale», DH-Ringvorlesung, Universität Bern, HS 2025.
[10] Nach Adrienne Fichter, Vortrag «Surveillance Fédérale», DH-Ringvorlesung, Universität Bern, HS 2025.
[11] Prozess zum Vierfachmord-Die Chronologie der Tat von Rupperswil, Online: <https://www.srf.ch/news/schweiz/prozess-zum-vierfachmord-die-chronologie-der-tat-von-rupperswil>, Stand: 02.10.2025.
[12] Rheinberger, S. 117–125.
[13] Apple Watch provides murder case clues Online: <https://www.bbc.com/news/technology-43629255> Stand: 02.10.2025.
[14] Man suspected in wife’s murder after her Fitbit data doesn’t match his alibi
<https://www.theguardian.com/technology/2017/apr/25/fitbit-data-murder-suspect-richard-dabate>, Stand: 02.10.2025.
[15] Klassische Spuren: Sind sichtbare materielle Hinweise wie Fingerabdrücke, Blutspuren oder Fasern, die traditionell im Strafverfahren ausgewertet werden und ausschlaggebend sind für oder gegen einen Schuldspruch.
[16] The role of metadata in a data-driven strategy, Online: < https://zeenea.com/the-role-of-metadata-in-a-data-driven-strategy/>, Stand: 02.10.2025.
[1] Nach Adrienne Fichter, Vortrag «Surveillance Fédérale», DH-Ringvorlesung, Universität Bern, HS 2025.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
lukastomes (3. November 2025). «Metadaten kennen deinen Alltag besser als du». Einblicke in die Digital Humanities. Abgerufen am 5. März 2026 von https://doi.org/10.58079/1535q

3 Antworten auf „«Metadaten kennen deinen Alltag besser als du»“
Die Thematik dieses Blogbeitrages ist ein äusserst wichtiges Thema und scheint ein zweischneidiges Schwert zu sein. Die Beispiele, welche im Blogbeitrag betrachtet werden, zeigen dies sehr prägnant auf. Der Aufbau des Blogbeitrages unterstützt die Argumentation optimal und führt zu einem spannenden Leseerlebnis. Gerade der Einfluss von persönlichen Meinungen und Perspektiven geben dem Thema weitere Tiefe.
Grundsätzlich finde ich die Menge an Information, welche mithilfe von Metadaten über einen Menschen gesammelt werden kann und wird, beinahe unvorstellbar. Gerade die Vorhersagen über Individuen, welche aus dieser Informationsflut abgeleitet werden, erwecken bei mir oft den Eindruck eines Science Fiction Romanes. Mithilfe von Metadaten wie etwa Kontakten oder oft besuchten Orte kann von einer Person ein sehr klares Netz oder Gerüst angelegt werden, wobei die Inhalte antizipierbar werden (etwa über den Wohnort, die Ausbildung, über Beruf oder Freizeitaktivitäten, sowie über Familienangehörige oder Freund*innen ).
Wie in diesem Blogbeitrag die Meinung vertreten wird, macht es auch für mich Sinn, dass Behörden bei gewissen Menschen, bei gewissen Verdachten auf solche Mittel zurückgreifen dürfen. Gerade das Argument, dass die Sicherheit aller eine Einsicht der Metadaten legitimieren kann, erachte ich als schlüssig.
Doch der Gedanke daran, dass dieses Vorgehen auch von Behörden oder Staatsoberhäuptern genutzt werden kann, welche die «Sicherheit aller» sehr unterschiedlich auslegen, stellt für mich die Zweischneidigkeit dar. Dazu kommt, dass in diesem Blogbeitrag die Behörden beleuchtet werden, welche die Daten benutzen oder darauf zurückgreifen. Wer die Daten speichert, ist noch einmal eine andere Frage – und auch, wer die Rechte für welche Daten hat.
Trotzdem frage ich mich in dieser Hinsicht oft, wie viel Vorsicht und aktive Mitgestaltung bei Metadaten eigentlich erstrebenswert wären, und ab wann die Prägung durch Science Fiction in den Medien überhand erlangen. Gerade deshalb finde ich Diskurs und Bildung bezüglich Metadaten und Cyberspace wichtig, damit Fakten über Daten nicht mit Möglichkeiten vermischt werden.
Ich habe diesen Blogpost sehr gerne gelesen. Er greift ein Thema auf, mit dem alle Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Kommunikationsmitteln täglich betroffen sind – und das in unserem Alltag dennoch kaum Beachtung findet. Wird die Datenspeicherung durch die Schweizer Behörden dann doch mal in geselliger Runde diskutiert, höre ich nicht selten das Argument: «Das macht nichts, ich habe ja nichts zu verbergen.» Dies mag stimmen – in den wenigsten Fällen geben die Metadaten von uns Nutzerinnen und Nutzern derart brisante Informationen Preis wie im Fall des im Blogpost beschriebenen Mordfalls in Rupperswil. Dennoch ist es eine Grundsatzfrage, die hier im Fokus steht: Wie viel staatliche Überwachung ist verhältnismässig und vertretbar?
Sehr interessant fand ich auch die Beschreibung von Adrienne Fiechter dazu, wie die eigenen Metadaten aktiv gestaltet werden können. Fiechter schaltet ihr Handy öfter für längere Zeit aus, damit solche «Sendepausen» regelmässig im Protokoll zu ihren Daten auftauchen und nicht herausstechen – anders als beim Täter im Rupperswil-Fall, der durch den Bruch im Protokoll seiner Metadaten durch das Ausschalten des Telefons letztlich überführt werden konnte.
Der Durchschnittsnutzer oder die Durchschnittsnutzerin, vermute ich jedoch, wird im Alltag nicht den Aufwand auf sich nehmen, die eigenen Metadaten derart gekonnt zu steuern und so im Grunde das System zu überlisten. Wir tolerieren die Überwachung, solange wir dadurch keinen persönlichen Nachteil erfahren.
Vielen Dank für deinen aufmerksamen und differenzierten Kommentar.
Du sprichst mit dem Satz “Das macht nichts, ich habe ja nichts zu verbergen” genau eines der Argumente an, das im Zusammenhang mit Metadaten immer wieder auftaucht. Gerade der Fall Rupperswil macht dieses Argument jedoch besonders interessant für unsere Ringvorlesung, weil er zeigt, wie alltäglich und zugleich folgenreich solche Daten werden können. Auch wenn Metadaten in den meisten Fällen keine derart extremen Verbrechen sichtbar machen, bleibt die von dir angesprochene Grundsatzfrage zentral: wo die Grenze zwischen verhältnismässiger Strafverfolgung und einer Normalisierung staatlicher Überwachung verläuft.
Der Hinweis auf Adrienne Fichters Umgang mit den eigenen Metadaten ist sehr treffend. Die bewusste Erzeugung von Sendepausen macht deutlich, wie sehr Metadaten im Verhältnis zu Routinen gelesen werden. Gleichzeitig teile ich deine Einschätzung, dass dies für die meisten Nutzerinnen und Nutzer im Alltag kaum praktikabel ist. Die Steuerung der eigenen Metadaten erfordert Zeit, Wissen und Aufmerksamkeit und setzt letztlich ein permanentes Mitdenken von Überwachung voraus. Dass wir diese Überwachung oft erst dann problematisieren, wenn sie uns konkret betrifft, scheint mir dabei ein zentraler Punkt zu sein.
Ergänzend noch ein Hinweis für alle, die sich weiter mit dem Fall Rupperswil beschäftigen möchten: Vor kurzem ist bei SRF True Crime eine dreiteilige Dokumentation dazu erschienen. Ich habe sie selbst noch nicht gesehen, sie dürfte aber für weiterführendes Interesse sehr spannend sein.