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Demokratische Gesetzgebungsprozesse im Zeitalter von Deepfakes: Holt der Gesetzgeber die KI noch ein?

Vom Gesetzesentwurf bis hin zum Gesetz dauert es in der Schweiz zwischen 12 Monaten und 12 Jahren. (Bildquelle: Shutterstock)

Spätestens mit dem Fall Arslan vs. Glarner[1] ist das Thema Deepfake auch im Bundeshaus angekommen. Konkret entschied die Immunitätskommission, dass dem SVP-Nationalrat Andreas Glarner seine Immunität für das Erstellen eines Deepfake-Videos der Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan entzogen werden solle. Diese klagt nun auf Basis des neuen Art. 179decies StGB auf Identitätsmissbrauch. Dabei handelt es sich um einen Artikel, der erst seit knapp 2 Jahren in Kraft ist und der illustriert, wie langsam die Regulierung der digitalen Welt ist.

Dieser Blogpost bezieht sich auf den Gastvortrag „Stimme geklaut, Vertrauen zerstört: Deepfakes und Stimmklone im Cybercrime“ von Prof. Adrian Leemann, der am 27. Oktober 2025 im Rahmen der Ringvorlesung „Digitale Sicherheit auf dem Prüfstand – Was Cyberkriminalität tatsächlich anrichtet“ an der Universität Bern stattfand. Im Folgenden werde ich zunächst eine kurze Einführung in das Thema Deepfakes anhand des Gastvortrags geben und mich dann dem Fall Arslan vs. Glarner widmen, bevor ich anhand des Art. 179decies StGB aufzeige, wie lange es dauert, bis Gesetze, welche digitale Technologien regulieren, in Kraft treten und was die Konsequenzen sind, die daraus erwachsen.

Deepfakes und Stimmklone

Unter Stimmklonen versteht man das Erstellen von synthetischen Stimmen durch KI. Sie werden dann zu Deepfakes, wenn der oder die Hörer:in nicht mehr unterscheiden kann, ob es sich um eine echte oder eine KI-generierte Stimme handelt.

Ein bekanntes Beispiel eines solchen Deepfakes ist ein Video, in welchem der ukrainische Präsident Selenszkyi zur Kapitulation gegen Russland aufruft. Dieses Video wurde 2022 im Rahmen einer russischen Desinformationskampagne erstellt und über gehackte ukrainische TV-Sender verbreitet. Auch wenn es aus heutiger Sicht mehrheitlich als KI-generiert erkannt würde, bestand 2022 noch kein grosses Bewusstsein für die Existenz von Deepfakes und das Video verunsicherte einen Grossteil der Bevölkerung.

Wie weit Stimmklone gekommen sind, zeigt die Firma ElevenLabs, die User:innen anbietet, eine beliebige Stimme zu klonen und mit dieser einen eigens geschriebenen Text vorzulesen. Die Gefahr für Missbrauch ist dabei offensichtlich und wird durch das folgende Beispiel eines Stimmklons des ehemaligen US-Präsidenten Biden illustriert:

Nur ein kleiner Spass oder gefährliche Irreführung?

Am 16. Oktober 2023, kurz vor den Nationalratswahlen, veröffentlichte der SVP-Nationalrat Andreas Glarner ein Deepfake-Video, in dem die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan unter anderem dazu aufruft, bei den kommenden Wahlen die SVP zu wählen und türkische Straftäter auszuschaffen.[2]

Sibel Arslan reagierte zunächst mit einer zivilrechtlichen Klage. Sie argumentierte, dass das Video ihre Persönlichkeitsrechte verletze. Das führte zunächst dazu, dass das Basler Zivilgericht am 17. Oktober 2023 eine superprovisorische Massnahme verhängte, nach welcher Glarner das Video löschen musste und nicht mehr verbreiten durfte. Kurz darauf gab das Gericht Arslan im November 2023 Recht und verurteilte Glarner zu einer Busse sowie einer finanziellen Entschädigung von insgesamt ca. CHF 4‘000.[3]

Kurz vor den Nationalratswahlen im Oktober 2023 veröffentlichte der SVP-Nationalrat Andreas Glarner (rechts) ein KI-generiertes Video von der Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (links), in dem diese unter anderem zur Wahl der SVP auffordert. (Bildquelle: Baseljetzt)

Im Januar 2024 reichte Arslan Strafanzeige wegen Identitätsmissbrauchs ein.[4] Da parlamentarische Mitglieder grundsätzlich von politischer Immunität profitieren, müssen die Immunitätskommissionen der beiden Kammern entscheiden, ob die Immunität eines bestimmten Mitglieds in Bezug auf einen bestimmten Fall aufgehoben werden soll, damit gegen diese Person ermittelt werden kann. Die Kommissionen stützen sich dabei auf die Frage, ob die jeweilige Tat in direktem Zusammenhang mit dem politischen Amt steht.[5] Im vorliegenden Fall entschied zunächst die Immunitätskommission des Nationalrats und daraufhin jene des Ständerats mit jeweils eindeutigen Mehrheitsverhältnissen, dass Glarners Immunität aufgehoben werden solle.[6]

Der neue Artikel 179decies StGB

Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. (Art. 179decies StGB)

Wie sich der Fall weiterentwickelt und ob Andreas Glarner strafrechtlich verurteilt werden wird, wird sich zeigen. Da der Tatbestand Identitätsmissbrauch (Art. 179decies StGB) erst seit dem 1. September 2023 in Kraft ist, liegen bisher noch keine Bundesgerichtsentscheide vor, die diesen Tatbestand beurteilen. Jedoch liefert die Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes (BBl 2017 7127 f.) wichtige Erklärungen dahingehend, wie sich der neue Straftatbestand in Bezug auf Deepfakes einsetzen liesse.

Zunächst werden in der Botschaft jene konstituierenden Merkmale betont, welche gemäss dem Bundesrat die Identität eines Menschen ausmachen:

Die Identität eines Menschen ist durch verschiedene konstituierende Merkmale bestimmbar, etwa durch seinen Namen, seine Herkunft, sein Bild, die soziale, familiäre oder berufliche Positionierung, sowie durch andere persönliche Daten wie Geburtsdatum, Internetadresse, Kontonummer oder Nickname[7] (Hervorhebung hinzugefügt)

Diese Liste ist vermutlich nicht abschliessend, vermittelt jedoch bereits ein gutes Bild dahingehend, welche Merkmale schützenswert in Bezug auf die eigene Identität sind (bzw. als solche im Jahr 2017 beurteilt wurden). Auffällig ist hier, dass zwar das Bild, jedoch nicht die Stimme als schützenswert hervorgehoben wird und es stellt sich dabei die Frage, ob dies dem zeitlichen Kontext geschuldet ist. Die Botschaft wurde 2017 verfasst, bevor generative KI-Modelle wie ChatGPT und Deepfakes eine reale Bedrohung für die Identität darstellten. Das erstinstanzliche Strafgericht wird für den Fall Arslan vs. Glarner entscheiden müssen, ob die Stimme nebst dem Bild ebenfalls als schützenswertes konstituierendes Merkmal angesehen wird.

Des Weiteren wird das Strafgericht entscheiden müssen, ob es sich beim vorliegenden Fall um einen kleinen Spass gehandelt hatte, so wie es Andreas Glarner stets betont, oder um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden. Art. 179decies StGB ist gemäss BBl 2017 nur für zweiteres anwendbar:

Der Täter muss vielmehr in der Absicht handeln, einen Schaden zu verursachen oder einen Vorteil zu erwirken. Die Verwendung einer Identität aus reinem Übermut oder als Scherz fällt damit nicht unter die Bestimmung.[8]

Der durch die Tat entstandene Schaden muss zusätzlich eine gewisse Schwere erreichen:

Der in der Strafbestimmung statuierte Nachteil für den durch den Identitätsmissbrauch Betroffenen muss eine gewisse Schwere erreichen und kann materieller oder immaterieller Natur sein. Die Absicht, beim Betroffenen einen massiven Ärger auszulösen, kann als Nachteilsabsicht bereits ausreichen.[9]

Zuletzt wird in der Botschaft BBl 2017 ein fiktives Szenario beschrieben, welches die Co-Anwendung (“echter Konkurrenz”) weiterer Straftatbestände illustrieren soll und stark auf den Fall Arslan vs. Glarner zutrifft:

In Fällen, in welchen der Unrechtsgehalt der Tat durch den gleichzeitig anwendbaren Tatbestand nicht gänzlich abgedeckt wird, der Aspekt der Persönlichkeitsverletzung durch den Identitätsmissbrauch also noch nicht berücksichtigt wird, ist von echter Konkurrenz auszugehen. Beide Strafbestimmungen finden Anwendung. Nimmt der Täter beispielsweise auf einem sozialen Netzwerk die Identität von B an und verleumdet C, wird neben dem Straftatbestand der Verleumdung auch der neu zu schaffende Tatbestand des Identitätsmissbrauchs angewendet. Nur so wird das gegen B begangene Unrecht geahndet und die bei diesem entstandenen negativen Folgen wie Reputationsverlust, Einleitung eines Verfahrens oder eine aufwändige und nur bedingt erfolgreiche Richtigstellung berücksichtigt.[10] (Hervorhebung hinzugefügt)

Als hätte der Bundesrat den Fall Arslan vs. Glarner antizipiert, klagt Sibel Arslan, wie im Beispiel der Botschaft, ebenfalls auf Verleumdung.

Neue Gesetze brauchen Zeit

Der Einblick in die Botschaft zu Art. 179decies StGB zeigt eines der grossen Probleme auf, wenn es um die Einführung von Gesetzen in Bezug auf die digitale Welt geht: Gesetze brauchen lange, bis sie einmal in Kraft treten, während sich die digitale Welt sehr schnell entwickelt. Mit der Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes aus dem Jahr 2017 wurde die Grundlage für Art. 179decies StGB geschaffen, welcher seinerseits erst 6 Jahre später in Kraft trat. Und dies zu einer Zeit, in der die Gefahren, die mit dem Identitätsmissbrauch durch Deepfakes einhergehen weitaus grösser sind, als man es sich 2017 ausmalen konnte.

Das Beispiel des Art. 179decies StGB zeichnet ein düsteres Bild für die Zukunft. Wir leben in einer Zeit, in der Large Language Models wie ChatGPT und Co. weitestgehend unreguliert existieren, vielfach genutzt werden und dabei grosse negative Auswirkungen auf die Umwelt haben.[11] Anhand von Deepfakes wird ersichtlich, wie schnell falsche Informationen verbreitet und Schaden angerichtet werden kann. Eine Methode, diesem Trend entgegenzuwirken, wären effektive Regulierungsmassnahmen in Form von Gesetzen. Diese zu erlassen benötigt allerdings Zeit.

Es stellt sich die Frage, ob unsere demokratischen gesetzgebenden Institutionen der digitalen Entwicklung überhaupt noch gewachsen sind oder es ein komplettes Neudenken braucht. Realistisch betrachtet werden die ersten Schweizer Regulierungsgesetze in Bezug auf KI frühstens Ende 2026 in Kraft treten.[12] So schnell wie sich LLMs und KIs jedoch aktuell entwickeln, sind Befürchtungen, dass die dann in Kraft tretenden Gesetze wiederum nicht mit der Entwicklung der Technologie mithalten können, nicht unrealistisch. Wie sich Demokratie und technologische Schnelllebigkeit miteinander vereinen lassen, sollte möglichst bald klar sein, damit das Feld für Tech-Giganten nicht weiterhin einer Anarchie gleicht.


[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/klage-von-sibel-arslan-nationalrat-andreas-glarner-muss-wegen-fake-video-zahlen, zuletzt besucht am 02.11.2025.

[2] https://www.srf.ch/news/schweiz/klage-von-sibel-arslan-nationalrat-andreas-glarner-muss-wegen-fake-video-zahlen, zuletzt besucht am 02.11.2025.

[3] https://www.srf.ch/news/schweiz/klage-von-sibel-arslan-nationalrat-andreas-glarner-muss-wegen-fake-video-zahlen, zuletzt besucht am 02.11.2025.

[4] https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/fake-video-arslan-reicht-erneut-strafanzeige-gegen-svp-glarner-ein-66770013, zuletzt besucht am 02.11.2025.

[5] https://www.srf.ch/news/schweiz/strafverfolgung-moeglich-wegen-fake-video-darf-gegen-glarner-ermittelt-werden, zuletzt besucht am 02.11.2025.

[6] https://www.srf.ch/news/schweiz/wegen-fake-video-staatsanwaltschaft-darf-gegen-svp-nationalrat-glarner-ermitteln, zuletzt besucht am 02.11.2025.

[7] BBl 2017 7127.

[8] BBl 2017 7127.

[9] BBl 2017 7128.

[10] BBl 2017 7128.

[11] https://dhbern.github.io/decoding-inequality-2025/contents/posts/20250521-Umwelt_Gerechtigkeit-Rafael_Kl%C3%B6pper.html, zuletzt besucht am 02.11.2025.

[12] https://hub.hslu.ch/management-and-law/2025/02/13/ki-regulierung-schweiz-positioniert-sich-oder-doch-nicht/, zuletzt besucht am 11.11.2025.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
ankebreihan (24. November 2025). Demokratische Gesetzgebungsprozesse im Zeitalter von Deepfakes: Holt der Gesetzgeber die KI noch ein? Einblicke in die Digital Humanities. Abgerufen am 16. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/157ad


3 Antworten auf „Demokratische Gesetzgebungsprozesse im Zeitalter von Deepfakes: Holt der Gesetzgeber die KI noch ein?“

Dass der Beitrag sehr gelungen ist brauche ich nicht mehr zu nennen. Besonders spannend fand ich den Umgang mit dem Fall Arslan vs. Glarner und die Frage, wie gut unsere bestehenden Gesetze überhaupt auf neue Formen von Identitätsmissbrauch vorbereitet sind.

Dein Beitrag zeigt gut, dass das Problem weniger bei einzelnen Akteur:innen liegt, sondern bei der Geschwindigkeit, mit der sich technologische Möglichkeiten entwickeln. Gerade dadurch regt der Text dazu an, darüber nachzudenken, wie man neuen Formen von Missbrauch vorbeugen kann, auch wenn sich solche Entwicklungen nur schwer voraussehen lassen.

Diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org und in unseren Newsletter aufgenommen.

Loïc Oberdorfer (Community Management von de.hypotheses)

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