Genau in diese Grauzone führte uns Stefan Glaus vom Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) in der Ringvorlesung der Digital Humanities an der Universität Bern. Nach einem ersten Teil, in dem er einen breit angelegten Überblick über die operative Realität der Cyberabwehr gab, zeichnete sich rasch ab, wie vielschichtig die Lage tatsächlich ist. Ausgehend von der Entwicklung des BACS und seiner Rolle als nationale Anlaufstelle für Cyberrisiken zeigte Glaus, wie sich die Bedrohungen in den letzten Jahren verändert und verdichtet haben. Besonders die Zahl der eingereichten Meldungen macht das Ausmass sichtbar. Über 60’000 Meldungen allein im Jahr 2025, davon ein Grossteil zu Betrug und Phishing, während Ransomware zwar seltener vorkommt, aber dafür enorme Schäden verursacht. Glaus erklärte zudem, weshalb Cyberkriminelle heute so effektiv agieren. Er verwies auf die hohe Arbeitsteilung im digitalen Untergrund und auf die enorme Schwierigkeit, Angriffe eindeutig zuzuordnen. Hinzu kommen Social-Engineering-Strategien, die gezielt mit Emotionen wie Gier, Druck oder Angst spielen. Beispiele aus aktuellen Fällen, etwa Schadsoftware, die über QR-Codes verteilt wird, oder Deepfake-basierte Betrugsformen, verdeutlichten, wie schnell sich Kriminelle neue Technologien zunutze machen und wie schwer es für die Bevölkerung ist, diese Gefahren zu erkennen.
Schritt für Schritt entstand so das Bild einer Bedrohungslandschaft, die nicht nur technisch anspruchsvoll ist, sondern sich rasant weiterentwickelt. Doch erst im Übergang zum zweiten Teil wurde deutlich, dass weniger die technischen Herausforderungen das Problem sind, sondern die engen staatlichen Handlungsspielräume im digitalen Raum. Während Cyberkriminelle global operieren und kaum Grenzen kennen, ist staatliches Handeln an nationale Gesetze, Verfahren und Zuständigkeiten gebunden. Die Grenzen der Cybersicherheit sind damit oft rechtlicher, nicht technologischer Natur.
An diesem Punkt stellte sich die entscheidende Frage: Was darf der Staat im digitalen Raum und was kann er überhaupt noch? Glaus zeigte, dass hinter dieser Frage ein komplexes Geflecht aus rechtlichen Einschränkungen und ethischen Dilemmata liegt. Der Schutz vor Cyberkriminalität lässt sich weder allein technisch lösen, noch durch staatliches Durchgreifen, wenn zentrale digitale Infrastrukturen heute von globalen Plattformen kontrolliert werden.
Denn während der Staat nur sehr begrenzt eingreifen darf, verfügen internationale Tech-Konzerne über weitreichende, kaum regulierte Macht. Sie entscheiden, welche Inhalte sichtbar bleiben, welche Domains blockiert, welche Accounts gesperrt und welche Informationen priorisiert werden. Viele dieser Entscheidungen wirken wie Zensur, nur ohne demokratische Kontrolle, ohne Transparenz und ohne die rechtsstaatlichen Schranken, an die staatliches Handeln gebunden ist. Der eigentliche Konflikt verläuft daher nicht zwischen Bürgerinnen und Staat, sondern zwischen staatlicher Regulierung und globalen Plattformen, deren unsichtbare Entscheidungen zunehmend prägen, wie unser digitaler Raum aussieht.

Abbildung 1: Staatliche Regulierung und globale Plattformen.
Das stumpfe Schwert des Gesetzes
Bevor über diese Herausforderung gesprochen werden kann, muss klar sein, mit welchen rechtlichen Werkzeugen der Staat überhaupt arbeitet. Genau hier setzte Glaus an. Er zeigte, dass das BACS zwar handeln darf, seine rechtlichen Kompetenzen jedoch bemerkenswert eng begrenzt sind. Die zentrale Grundlage bildet die «Verordnung über Internet-Domains» (VID). Sie erlaubt es, Domainnamen vorübergehend zu blockieren, allerdings nur unter spezifischen Bedingungen.
Konkret darf eine .ch- oder .swiss-Domain deaktiviert werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Phishing oder die Verbreitung von Malware besteht. Aber auch dann sind die Eingriffe streng befristet: max. fünf Werktage, in Ausnahmefällen bis zu dreissig Tagen. Jede längere Blockierung muss das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) genehmigen.
Auffällig ist allerdings, was die VID nicht umfasst. Sie bezieht sich ausschliesslich auf Phishing und Schadsoftware, während ein breites Spektrum anderer Bedrohungen völlig ausserhalb ihres Geltungsbereichs liegt: Fake-Shops, betrügerische Finanzplattformen, Identitätsmissbrauch, gefälschte Gewinnspiele, Erpressungsversuche, Hassrede, Desinformation oder gefälschte Social-Media-Profile. Gerade diese Phänomene machen jedoch einen erheblichen Teil der beim BACS eingehenden Meldungen aus.
Hinzu kommt die geografische Dimension. Cyberkriminalität kennt keine Grenzen, das Gesetz hingegen schon. Viele betrügerische Seiten liegen auf ausländischen Servern, oft unter .com oder .net. Für solche Fälle bietet die VID keine Handhabe. Der Staat bewegt sich dann in einem informellen Raum. Man kontaktiert den ausländischen Provider, schildert den Missbrauch und bittet um die Deaktivierung. Ob dies konsequent geschieht, hängt allein vom Anbieter ab, und zwar ohne Anspruch, ohne Verfahren und ohne Rechenschaftspflicht.1
Besonders sichtbar wird diese Ohnmacht gegenüber grossen internationalen Plattformen. Für Inhalte auf Google, YouTube, Meta, X oder globalen Hostingdiensten hat die Schweiz keine unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten. Der Staat kann lediglich melden, warnen oder empfehlen und natürlich darauf hoffen, dass die Plattform reagiert. Ob sie dies tut, entscheidet das Unternehmen selbst. Demokratische Kontrolle oder transparente Entscheidungswege, wie sie im Falle eines staatlichen Eingriffes existieren würden, gibt es in diesen Fällen nicht.
Wenn staatliche Ohnmacht auf private Übermacht trifft

Was Glaus in seinem Vortrag nur andeutete, wird in der wissenschaftlichen Literatur und in politischen Positionspapieren deutlich ausgesprochen: Die eigentliche Macht im digitalen Raum liegt längst nicht mehr beim Staat, sondern bei globalen Technologiekonzernen. Diese Firmen kontrollieren nicht nur die Plattformen, sondern auch die Infrastruktur und somit den Handlungsspielraum im digitalen Raum. Für viele Staaten bedeutet dies faktisch eine Verschiebung ihrer digitalen Souveränität ins Ausland.
Ein Forschungspapier der University of South Wales beschreibt Big Tech sogar als eine Art «virtuelle Nationalstaaten», ausgestattet mit eigenen Territorien (Clouds), eigenen Regeln (Terms of Service) und einem wirtschaftlichen Gewicht, das dem drittgrössten Staat der Welt entspricht. Dieser Vergleich ist nicht metaphorisch gemeint. Die Konzerne besitzen tatsächliche Machtmittel, die klassischen souveränen Staaten ähneln: Sie können den Zugriff auf Daten verweigern, Plattformrichtlinien als faktisches Rechtssystem durchsetzen und Informationsflüsse nach eigenen strategischen Interessen lenken. Ihre Entscheidungen betreffen dabei nicht Millionen, sondern Milliarden Menschen, und dies oftmals ohne Rücksprache mit Regierungen und teilweise im Widerspruch zu deren Schutzinteressen. Für ein kleines Land wie die Schweiz bedeutet dies schlicht: Wenn Big Tech nicht kooperiert, gibt es kaum Handlungsmöglichkeiten.2
Auch das Positionspapier der SP Schweiz warnt eindringlich davor, dass diese Plattformen nicht nur den öffentlichen Diskurs privatisieren, sondern zunehmend strukturelle politische Macht aufbauen. Sie kontrollieren zentrale Infrastrukturen des digitalen Alltags, wie Suchmaschinen, Social Media, App-Stores und Cloud-Ökosysteme, und schaffen damit Abhängigkeiten, die weit über Komfort oder Marktanteile hinausgehen. Wer entscheiden kann, welche Inhalte sichtbar werden und welche nicht, beeinflusst automatisch politische Meinungsbildung, gesellschaftliche Debatten und wirtschaftliche Konkurrenz. Die SP weist darauf hin, dass Big Tech heute in Bereichen operiert, die früher eindeutig zum Service Public gehörten, etwa Kommunikation, Informationszugang oder digitale Grundversorgung. Staatliche Regulierung prallt oft an der schieren Marktkonzentration und den globalen Unternehmensstrukturen ab, die sich einer nationalen Gesetzgebung entziehen.3
Genau an dieser Stelle schliesst auch der Republik-Artikel zu Big Tech an: Er zeigt detailliert, wie Big Tech in Bundesbern längst nicht mehr als gewöhnliche Wirtschaftsbranche wahrgenommen wird, sondern als geopolitischer Akteur mit eigener Agenda. Die grossen Konzerne verfügen über hochprofessionelle Lobbystrukturen, die Gesetzgebungsprozesse aktiv beeinflussen, regulatorische Rahmenbedingungen mitdefinieren und über internationale Netzwerke erheblichen Druck auf politische Entscheidungsträger ausüben können. Die Debatten rund um Microsoft, Google, Meta & Co. in der Schweiz verdeutlichen, wie schwierig es geworden ist, einer Branche sinnvolle Grenzen zu setzen, die technische Standards schafft, bevor Parlamente überhaupt nachvollziehen können, dass sich der politische Problemraum verschoben hat. Big Tech agiert in einem Tempo und einer Dimension, mit denen traditionelle politische Verfahren kaum Schritt halten können.4
Fazit
Die hier skizzierten Herausforderungen reichen weit über das Feld der Cyberkriminalität hinaus, das Glaus im ersten Teil seines Vortrags beschrieben hat. Solange grosse Technologiekonzerne im Interesse ihrer Nutzer:innen handeln, lassen sich viele der aufgezeigten Risiken und Herausforderungen relativieren. Doch nimmt man die von Glaus geschilderten Fakten ernst, sei es die Geschwindigkeit, Professionalität oder die Grenzlosigkeit digitaler Angriffe, und denkt weiter, was passiert, wenn Plattformen wie Google und Co. primär aus Eigeninteresse agieren oder gar selbst kriminelle Intentionen haben, entsteht ein Szenario nahezu vollständiger rechtlicher Kontrolllosigkeit.
In einer Welt, in der der Staat nur begrenzte Befugnisse besitzt, während private Akteure globale Infrastrukturen kontrollieren, wird deutlich: Die eigentlichen Risiken liegen nicht nur in den Angriffen der Kriminellen, sondern in den Machtasymmetrien, die unsere Fähigkeit einschränken, ihnen wirksam zu begegnen.
Anmerkungen
- Alle bis hierhin erwähnten Informationen stammen aus dem Vortrag von Stephan Glaus. ↩︎
- Mison, Angela; Davies, Gareth; Eden, Peter: Role of Big Tech in Future Cyber Defence, in: International Conference on Cyber Warfare and Security 17/1 (2022), 583-590. ↩︎
- Sozialdemokratische Partei der Schweiz: Positionspapier SP Schweiz. Big Tech: Gefahr für die Demokratie? Digital, souverän, demokratisch – für eine sozialere und nachhaltigere Digitalisierung, Bern 2025. ↩︎
- Fichter, Adrienne: Wie Big Tech in Bundesbern polarisiert, in: Republik, 01.05.2025, https://www.republik.ch/2025/05/01/wie-big-tech-in-bundesbern-polarisiert. Stand: 10.12.2025. ↩︎
Abbildungsverzeichnis
- Abbildung 1: Prompt: Bild zu staatlicher Regulierung und globalen Plattformen, ChatGPT 4, 07.01.2026, <https://chat.openai.com>.
- Abbildung 2: Prompt: Bild zu globaler Plattformmacht und staatlicher Ohnmacht im digitalen Raum, ChatGPT 4, 25.09.2025, <https://chat.openai.com>.
Literaturverzeichnis
- Fichter, Adrienne: Wie Big Tech in Bundesbern polarisiert, in: Republik, 01.05.2025, https://www.republik.ch/2025/05/01/wie-big-tech-in-bundesbern-polarisiert. Stand: 10.12.2025.
- Mison, Angela; Davies, Gareth; Eden, Peter: Role of Big Tech in Future Cyber Defence, in: International Conference on Cyber Warfare and Security 17/1 (2022), 583-590.
- Sozialdemokratische Partei der Schweiz: Positionspapier SP Schweiz. Big Tech: Gefahr für die Demokratie? Digital, souverän, demokratisch – für eine sozialere und nachhaltigere Digitalisierung, Bern 2025.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
leomader (20. Januar 2026). Globale Plattformmacht und staatliche Ohnmacht im digitalen Raum. Einblicke in die Digital Humanities. Abgerufen am 7. März 2026 von https://doi.org/10.58079/15iy6

Eine Antwort auf „Globale Plattformmacht und staatliche Ohnmacht im digitalen Raum“
Der Beitrag fasst zentrale Erkenntnisse aus Stefan Glaus’ Vortrag anschaulich zusammen und macht insbesondere den Handlungsspielraum des BACS sowie die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nachvollziehbar. Besonders gelungen finde ich, dass dabei deutlich herausgearbeitet wird, inwiefern sich die Machtverhältnisse im digitalen Raum zunehmend vom Staat hin zu grossen Technologieunternehmen verschieben.
Gerade diese Perspektive wirkt nach der Lektüre allerdings auch besorgniserregend. Die aufgezeigte Dominanz von Big Tech macht deutlich, wie begrenzt die regulatorischen und politischen Handlungsmöglichkeiten staatlicher Akteure inzwischen sind.
Zurück bleibt für mich vor allem die Frage, wie sich die angesprochenen Machtasymmetrien künftig entwickeln werden und welche Strategien Staaten entwickeln oder vertiefen können, um ihre Handlungsspielräume im digitalen Raum effektiv zu nutzen. Dies etwa im Bereich der stärkeren internationalen Zusammenarbeit, der Förderung öffentlicher und transparenter digitaler Infrastrukturen oder der gezielten Regulation von Big-Tech-Konzernen (eine solches “Plattformgesetz” ist für die Schweiz im Moment in der Vernehmlassung; Adrienne Fichter ordnete für die Republik die Gesetzesvorlage ein: https://www.republik.ch/2026/01/20/wie-bundesrat-roesti-das-neue-plattformgesetz-verwaesserte).