Ein Vortrag von Dr. Lise Jaillant, Dozentin und Professorin in Digital Humanities an der Loughborough University
Vor einigen Jahren analysierte ich im Rahmen einer Forschungsarbeit fünf Kisten voller beidseitig bedruckten Parlamentsprotokolle. Diese Unterlagen wurden mir nach genügender Überzeugungsarbeit per Post zugestellt. Mich interessierte nur das Abstimmungsverhältnis der einzelnen Gesetzesartikel, doch um auf diese Informationen zu stossen, blätterte ich drei monatelang unermüdlich jede einzelne Seite um und las mich durch die Diskussionsrunden der kleinen sowie der grossen Kammer. Wenn ich endlich auf Abstimmungszahlen stiess, notierte ich sie mir sorgfältig in einer Excel-Tabelle auf meinem Laptop und blätterte dann weiter.
Auch Dr. Lise Jaillant beschreibt in ihrem Forschungspapier How can we make born‑digital and digitised archives more accessible? Identifying obstacles and solutions, wie sie als klassische Wissenschaftlerin ausgebildet wurde und mehrere Jahre damit verbrachte, alte Briefe und andere Papierdokumente in Archiven zu untersuchen. Heute kombiniert sie traditionelle Archivarbeit mit neuen digitalen Ansätzen und forscht über Ressourcen, die in digitaler Form erstellt und verwaltet werden, die sogenannte Born-digital-Materialien, und die Zugänglichkeit zu solchen Sammlungen. Anlässlich der Ringvorlesung Einblicke in die Digital Humanities stellte sie die neuesten Ergebnisse und Herausforderungen vor.
Digitalisierte vs. born-digital-Ressourcen und deren Grenzen
Digitalisierte Materialien sind analoge Produkte, die vor der Digitalisierung entstanden sind und mit Hilfe von technischen Mitteln digitalisiert wurden. Für diese Arten von Akten definiert Jaillant fünf Hürden für deren Nutzung. Einerseits wird es aufgrund technologischer Obsoleszenz immer schwieriger, analoge Aufzeichnungen abzuspielen. So mögen VHS-Kassette in gutem Zustand erhalten sein, doch braucht es für die Anwendung auch ein funktionierender VHS-Recorder. Andererseits stellt sich die Frage, welche analoge Aufzeichnungen in erster Linie digitalisiert werden und wie die Auswahl solcher Dokumentationen getroffen wird. Des Weiteren kann das Urheberrecht ein grosses Hindernis für den Zugang zu den Materialien darstellen. Zeugenaussagen aus Interviewaufnahmen, die vor über fünfzig Jahren entstanden sind, dürfen nicht ohne die Zustimmung der Personen im Internet verbreitet werden. Eine weitere Problematik betrifft den Datenschutz und die Sensibilität der Daten.
Letztere erschweren auch den Zugang zu born-digital Aufzeichnungen. Zwar gibt es je nach Land strenge und weniger strenge Datenschutzgesetze, doch die Bewahrung der Privatsphäre wird spätestens nach der Veröffentlichung der intimen E-Mails zwischen der Schriftstellerin Susan Sontag und der Fotografin Annie Leibovitz erstrebt. Andere sensible Daten bleiben unter Verschluss, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. In der Fülle der immensen generierten Datenmenge besteht die Schwierigkeit gerade darin, diese sensiblen Daten zu identifizieren. So wurde in der Zeitspanne zwischen der Reagan- und der Obama-Administration über 500 Millionen E-Mails verschickt. Für Archivar_innen, deren Aufgabe nicht nur die Erhaltung, sondern auch die Qualitätsprüfung und Katalogisierung der Akten ist, ist die Bereitstellung der born-digital Ressourcen auf digitale Plattformen ein immenser Aufwand. Das Kuratieren der digitalen Aufzeichnung gestaltet sich weitaus aufwendiger als die Aufbewahrung dieser Daten, weshalb für moderne Archivar_innen die Aneignung von digitalen Werkzeugen essenziell ist. Schliesslich liegt die Zugänglichkeit von born-digital Materialien auch institutionelle Einschränkungen zugrunde. So kann es vorkommen, dass vor allem kleinere Einrichtungen nicht die Ressourcen haben, ihre Sammlung online zu stellen.
Die eigentliche Herausforderung: Misstrauen und Fehlkommunikation unter den Akteuren
Jaillant identifizierte gemeinsam mit ihrem Team die wichtigsten Stakeholder und führte mit rund dreissig Akteuren Interviews durch. Unter den Befragten befanden sich Vertreter_innen aus der Verwaltung, Archivar_innen, Historiker_innen, digital humanists und Informatiker_innen.
Sie stellte fest, dass nebst den Qualifikationslücken der Archivar_innen und die Handhabung von umfangreichen born-digital Materialien die grundsätzliche Problematik betreffend der Zugänglichkeit von eben diesen Ressourcen darin besteht, dass unter den Stakeholdern kein kollaborativer Austausch stattfindet. Dabei sind alle ein Teil vom archival circle: In diesem Zirkel befinden sich die record creator (Verwaltungsangestellten), archivist (Archivar_innen) und die user (Forschende). Obwohl alle drei Akteure ähnliche berufsethischen Leitlinien haben, werden sie einander oft nicht mitgeteilt. Dieser Mangel an Kommunikation führt zu Misstrauen zwischen den Beteiligten und der Weg von der Erfassung der Aufzeichnungen bis zu ihrer Analyse verläuft harzig.

Quelle: Eigene Darstellung
Zweiteiliger Lösungsansatz
Jaillant plädiert für einen ethisch vertretbaren Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), um born-digital Materialien effizienter zu untersuchen. Durch KI-Werkzeuge werden Daten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, entdeckt und somit Aufzeichnungen, die nicht sensibel sind, für Forschende zugänglich gemacht (sensitivity review). Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Bewältigung grosser Datenmengen. Die Kategorisierung durch eine Künstliche Intelligenz vereinfacht den Nutzer_innen ihre Forschungsobjekte schnell ausfindig zu machen. Schliesslich dürfte es dank der Künstlichen Intelligenz möglich sein, die Qualität der born-digital Ressourcen anhand eines Ratingsystems zu bestimmen.

Quelle: Eigene Darstellung
Solange aber Misstrauen unter den Stakeholdern besteht, ist eine wirksame Einführung von KI-Tools fraglich. Deshalb gilt es, zuerst die gemeinsam geteilten Werte im Umgang mit digitalen Aufzeichnungen für alle Akteure sichtbar und verständlich zu machen. Erst dann führt dies zu Vertrauensbildung und zur verstärkten Zusammenarbeit. Letztendlich ist nicht die Erzeugung der Daten oder das Sammeln und die Pflege von Informationen der Sinn und Zweck, sondern die daraus für die Gesellschaft gewonnene Erkenntnisse, welche Forschende versuchen zu generieren.
Genauso wie bei einer mehrstöckigen Torte das Zusammenspiel aller Zutaten ein kulinarisches Meisterwerk ergibt, so ist es der gegenseitige Austausch und die interdisziplinäre Kollaboration, was zum erfolgreichen Nutzen digitaler Sammlungen führt. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist dabei wie die Kirsche auf der Torte– der letzte Feinschliff.

Quelle: Eigene Darstellung
Künstlichen Intelligenz nur als Sahnehäubchen?
Die Anwendung Künstlicher Intelligenz hat mich während des Vortrags neugierig gemacht. Schade, dass dieser Aspekt zu kurz gekommen ist. Gerne hätte ich gewusst, wie dieser Vorschlag von den Stakeholdern aufgenommen wurde. Gewiss braucht es zuerst eine offene Kommunikation unter den Betroffenen, bevor eine Diskussion über den Einsatz digitaler Hilfsmittel stattfinden kann. Gleichzeitig sollte aber ermittelt werden, ob die Beteiligten überhaupt einen Vorteil im Gebrauch von KI-Hilfsmitteln sehen oder ob sie dem kritisch geneigt sind. Ähnlich wie bei den berufsethischen Leitlinien braucht es auch hier eine Grundlage der angewandten Ethik im Kontext von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Ich könnte mir vorstellen, dass der Forschungsbeitrag von Schultz und Seele (2022) für die Weiterführung dieser Gedanken dienlich ist. Die Autoren argumentieren, dass bei der Entwicklung und Institutionalisierung von Prinzipien für die ethische Nutzung künstlicher Intelligenz die Erkenntnisse aus dem Bereich der Wirtschaftsethik hilfreich sind. Ein Konzept dabei ist das Stakeholder-Management, ein systematischer Ansatz, um auf die Bedenken der Stakeholder einzugehen und Dialoge, Partizipation und Überlegungen zu den Auswirkungen der künstlichen Intelligenz anzuregen.
Fazit
Archive, Bibliotheken und Museen verwalten eine Vielfalt an digitale Materialien, welche aufgrund ihrer Eigenschaft von der ganzen Welt aus zugänglich sein könnten. Jaillant stellte jedoch fest, dass wegen des fehlenden Vertrauens zwischen Verwaltungsangestellten, Archivar_innen und Forschenden dieser Zugang zu den born-digital Sammlungen erschwert ist. Dabei teilen die Betroffenen eine ähnliche Berufsethik. Sie kommt zum Schluss, dass es eine offene Kommunikationskultur braucht, welche die interdisziplinäre Zusammenarbeit fördert. An diesem Punkt wäre es interessant, das Stakeholder-Management-Konzept anzuhängen: Für die Vertrauensbildung ist nicht nur der Austausch notwendig, die Stakeholder müssen sich ernst genommen fühlen und den Diskurs mitgestalten können. Insbesondere wird dies von Nöten sein, um sich auf einen ethischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu einigen.
In der Schweiz veröffentliche 2019 die interdepartementale Arbeitsgruppe «Künstliche Intelligenz» einen Bericht zu den Herausforderungen der künstlichen Intelligenz. Ein Jahr später wurden die Leitlinien «Künstliche Intelligenz» für die Bundesverwaltung verabschiedet. Rückblickend auf die vielen Stunden, in denen ich akribisch Parlamentsprotokolle analysierte, hoffe ich, dass dieser Aufwand meinen Mitstudierenden erspart bleibt. Bis jedoch born-digital Materialien aus dem Bundesarchiv für Studierende und Forschende zugänglich werden, dürfte es, analog zur Studie von Jaillant, eine Weile gehen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
tenzinyundung (28. Oktober 2022). Anwendung von Künstlicher Intelligenz auf digitale Archive: Vertrauen, Kollaboration und gemeinsame Berufsethik. Einblicke in die Digital Humanities. Abgerufen am 12. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/o58u
3 Antworten auf „Anwendung von Künstlicher Intelligenz auf digitale Archive: Vertrauen, Kollaboration und gemeinsame Berufsethik“
Ich finde den Artikel sehr spannend, da ich mich persönlich mit der Digitalisierung meines eigenen Quellenkorpus aus dem 17. Jahrhundert beschäftige. Der Vorteil daran ist, dass die Quellen keine Schutzfrist mehr beinhalten. Hingegen kann ich festhalten, dass die Benutzungsrichtlinien, ob und wie man ein Dokument Scannen oder Fotografieren darf respektive kann in der “föderalen Schweiz” von Archiv zu Archiv unterschiedlich geregelt wird.
In Sachen künstlicher Intelligenz möchte ich noch auf das BAr verweisen. Neuerdings sind durch die Anwendung von künstlicher Intelligenz mehr Daten verfügbar. Solche die eine Schutzfrist haben werden dementsprechend anonymisiert.
On behalf of Serena:
Ich finde Ihren Artikel sehr gut strukturiert, ich persönlich glaube, dass die verwendeten Grafiken sehr nützlich sind, um die Problematik vollständig zu verstehen.
Ich habe das gleiche Thema behandelt und finde es immer interessanter, wie künstliche Intelligenz so viele Konflikte auslöst, obwohl es in diesem Fall eine sehr gute Lösung sein kann.
Vielen Dank für diesen ansprechend gestalteten Artikel mit seinen anschaulichen Schemas. „Archive konsultieren“ ist tatsächlich nicht so einfach, wie es scheint, vor allem in einem mehrsprachigen und dezentrierten Staat wie die Schweiz!
Lise Jaillant zufolge ist es nicht so sehr die Technologie, die den Zugang zu Archiven verhindert, sondern vielmehr Konflikte über die Auslegung der rechtlichen Grundlagen und eine mangelnde Zusammenarbeit zwischen Fachleuten.
Die von der Arbeitsgruppe „Künstliche Intelligenz“ entwickelten Richtlinien über KI scheinen mir also auch sehr sinnvoll. Ich bin gespannt, in welcher Form sie konkret umgesetzt werden können.